Hartz-IV-Erhöhung 2021 reicht nicht aus, um Rekordstrompreise auszugleichen
Die Bezüge für alleinstehende Arbeitslosengeld-II-Empfänger steigen im kommenden Jahr um 14 Euro auf 446 Euro pro Monat. Trotzdem reicht dies in vielen Fällen nicht aus, um die monatlichen Stromkosten zu decken.
Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger zahlen im Durchschnitt 110 Euro im Jahr mehr für Strom, als das ALG II vorsieht.
„Die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger ist nochmals größer als im Vorjahr“, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24.
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Quelle: Check24.de